Eine Abgrenzung der einzelnen Heilmittel wird bei gleichen Diagnosen durch die jeweils unterschiedlichen Ziele deutlich.:

Die Ergotherapie geht von einem ganzheitlichen Ansatz aus, nicht Fertigkeiten soll der Patient erlangen, sondern Fähigkeiten. Das Erreichen der Handlungsfähigkeit im Alltag und Berufsleben steht im Vordergrund der ergotherapeutischen Zielsetzung. Bei der ergotherapeutischen Befundung müssen sicher auch Funktionsstörungen herausgefunden werden, aber im Vordergrund stehen die gestörten Handlungskompetenzen, die Fähigkeitenstörungen.

Dazu kann es durchaus notwendig sein, auch mal auf eine Einzelfertigkeit zu verzichten z. B. das Schreiben mit der gelähmten rechten Hand, wenn das Endziel z. B. die Wiedereingliederung in die Familie erreicht werden konnte.

Steht die Motorik als solche im Vordergrund, ist sicher eine physiotherapeutische Behandlung indiziert. Hier werden gezielt funktionelle Einschränkungen an der betroffenen Stelle, z.B. an einem verletzten Muskel behandelt.

Ist das Problem des Patienten eher eine Fähigkeitsstörung in z.B. in der Selbstversorgung, die natürlich mit mangelnden Bewegungsmöglichkeiten einhergeht, ist Ergotherapie indiziert. Bereiche wie z.B. die Tonusregulierung, die Rumpfstabilität, die Bewegungskoordination werden dabei sicher nie Therapieziel sein, sondern nur Mittel zum Zweck.